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VG 21.03.2011 20 K 7697/09, NWB 30/2011 S. 2529

Insolvenzrecht | Keine Antragsbefugnis für eine vorgezogene Altersrente aus berufsständischer Versorgung

Der Anspruch auf Zahlung der Altersrente fällt in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk für den Insolvenzschuldner eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, denn ihm fehlt die Aktivlegitimation. Da das Rentenantragsrecht ein Gestaltungsrecht ist, das Bestandteil des konkreten Rechtsverhältnisses zwischen dem Mitglied des Versorgungswerks und der Versorgungseinrichtung ist, kann nur das Mitglied die vorgezogene Altersrente beantragen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ist auf die Insolvenzmasse beschränkt. Zu dieser gehört zwar das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Dazu gehören...