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LG 29.06.2010 85 T 250/09, NWB 30/2011 S. 2529

Insolvenzrecht | Verbraucherinsolvenz für alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit 50-%-Anteil

Ob der Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens eröffnet ist, bestimmt sich im Wege der typisierenden Betrachtung ohne detaillierte Prüfung nach Maßgabe der in § 304 Abs. 1 und 2 InsO genannten Kriterien. Damit spricht im Umkehrschluss für ein Regelinsolvenzverfahren u. a. eine hohe Zahl von Gläubigern, das Bestehen von Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, unüberschaubare Vermögensverhältnisse, eine unübersichtliche Verschuldungsstruktur, viele Forderungen in beträchtlicher Höhe, die Wahrscheinlichkeit von Anfechtungssachverhalten und die (frühere) selbständige Tätigkeit des Schuldners. Im Streitfall bewertete das Gericht Forderungen der zwei Sozialversicherungsträger nicht als „Forderungen aus Arbeitsverhältnissen” (§ 304 Abs. 1 Satz 2 InsO), weil nach Gesetzessystematik und -auslegung davon nur ...