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BFH  - V R 20/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 3a Abs 4 Nr 3, UStG 1999 § 14 Abs 4, RL 77/388/EWG Art 9 Abs 2 Buchst e, RL 77/388/EWG Art 2 Abs 2 Buchst e, UStG 1999 § 3a Abs 3

Rechtsfrage

1. Rechnen im Inland durchgeführte Buchhaltungsleistungen, die für eine Firma im Drittlandsgebiet erbracht wurden, zu den von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG i.V.m. § 3a Abs. 3 UStG umfassten Leistungen oder sind sie nach § 3a Abs. 1 UStG im Inland zu versteuern?

2. Kommt es für die Anwendung von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG i.V.m. § 3a Abs. 3 UStG und Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388 /EWG darauf an, dass die Buchhaltungsleistungen von einen Steuerberater erledigt werden?

Buchführung; Drittland; Inland; Ort der sonstigen Leistung

Fundstelle(n):
ZAAAD-87294

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