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FG Köln Urteil v. - 10 K 4126/09 EFG 2011 S. 1410 Nr. 16

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr 4 Satz 2, EStG § 12 Nr 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr 6b

Arbeitszimmer: Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1) Aufwendungen für - nicht untergeordnet - privat genutzte häusliche Arbeitszimmer können anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

2) Ist kein anderer Aufteilungsmaßstab ersichtlich, erfolgt die Aufteilung hälftig.

3) Ein Transporter VW T4 mit zwei Sitzen ist für eine private Nutzung ungeeignet, so dass die 1%-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG keine Anwendung findet.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1750 Nr. 29
DB 2011 S. 18 Nr. 26
DStR 2011 S. 1360 Nr. 29
DStRE 2011 S. 1041 Nr. 16
EFG 2011 S. 1410 Nr. 16
EStB 2011 S. 415 Nr. 11
FR 2011 S. 814 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2011 S. 2693
StBW 2011 S. 674 Nr. 15
LAAAD-87413

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