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FG Düsseldorf 24.11.2010 7 K 1574/10 E, NWB 31/2011 S. 2605

Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns

Nach dem hat ein Feuerwehrmann, der an 77 Tagen im Jahr als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs des Krankenhauses Bereitschaftsdienst leistet und dem im Krankenhaus hierzu ein Dienstzimmer zur Verfügung steht, nicht nur in der Feuerwache, sondern auch im Krankenhaus eine regelmäßige Arbeitsstätte. Eine Auswärtstätigkeit und die Möglichkeit, Pauschbeträge wegen Mehraufwands an Verpflegung geltend zu machen, sei damit nicht gegeben.