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BFH 16.06.2011 IV B 120/10, StuB 15/2011 S. 598

Festsetzung eines Verzögerungsgelds im Rahmen der Betriebsprüfung zulässig, nicht aber mehrfache Festsetzung wegen desselben Sachverhalts

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Verzögerungsgeld auch verhängt werden kann, wenn ein Stpfl. einer Aufforderung des FA zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Es bestehen indes ernstliche Zweifel, ob eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen zulässig ist (Bezug: § 146 Abs. 2b, § 200 Abs. 1, § 332 Abs. 3 AO).

Praxishinweise

Das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO wurde durch Art. 10 Nr. 8 des Jahressteuergesetzes 2009 vom mit Wirkung vom als neue steuerliche Nebenleistung eingeführt. Nach § 146 Abs. 2b AO kann ein Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € festgesetzt werden, wenn der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung sei...