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BBK 16/2011 S. 756

Sozialversicherung | Kapitaleinkünfte bei freiwillig Versicherten

[i]Vierte Änderung der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vom 30. 5. 2011Der GKV-Spitzenverband hat seine Beitragsverfahrensgrundsätze hinsichtlich der Berücksichtigung von Kapitaleinkünften geändert: Freiwillig versicherte Selbstzahler müssen ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen im Gegensatz zu bisher erst im auf den Zufluss folgenden Kalenderjahr in die Beitragsberechnung einbeziehen, und zwar mit einem Zwölftel der Einnahmen aus dem Vorjahr für die dann folgenden zwölf Kalendermonate . Diese neue Vorgehensweise gilt rückwirkend ab  1. 7. 2011.

Mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen bestimmt der GKV-Spitzenverband seit Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 die beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Selbstzahler. Neben dem Arbeitsentgelt können u. a. auch der Beitragspflicht unterliegen

  • Einkünfte ...