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BMF 11.08.2011 IV D 2 - S 7227/11/10001, NWB 34/2011 S. 2846

Umsatzsteuer | Steuerermäßigung auf Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren

Die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gehhilfe-Rollatoren unterliegen laut dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von orthopädischen Apparaten und anderen orthopädischen Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit Urteil v. - Rs. C-273/09  NWB UAAAD-59867 hat der EuGH entschieden, dass die Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission v.  zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung der am veröffentlichten Berichtigung ungültig ist, sow...BStBl 2004 I S. 638