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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 920

Das Behindertentestament

Ursula Zehentmeier

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-89080 In einem aktuellen bestätigt der BGH die Zulässigkeit der kautelarjuristisch entwickelten Testamentsform des sog. Behindertentestaments. Dessen mittlerweile als „klassisch” zu bezeichnende Gestaltung ist nicht sittenwidrig. Auch ein Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist nach Ansicht des BGH grds. nicht sittenwidrig.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

Interessenlage

[i]Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe – zunächst ist eigenes Vermögen einzusetzenWird ein behindertes Kind, das Sozialhilfe erhält, Erbe oder Vermächtnisnehmer, hat der Sozialhilfeträger im Allgemeinen Zugriff auf den Nachlass bis zur Schonvermögensgrenze. Dies wollen Eltern eines behinderten Kindes oftmals durch geeignete Testamentsgestaltung vermeiden. Dabei wollen sie die Lebensqualität ihres behinderten Kindes über das Sozialhilfeniveau hinaus verbessern. Ferner soll das Familienvermögen zugunsten nichtbehinderter Geschwister erhalten bleiben.

Gestaltung des klassischen „Behindertentestaments”

[i]Enterbung des Behinderten ist keine geeignete GestaltungWird ein behindertes Kind enterbt, kann der Sozialhilfeträger den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes (§ 2303 BGB) gem. § 93 SGB XII auf sich überleiten, auch wenn er noc...