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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 04-05 | Bilanzierung: Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen

Die Finanzverwaltung hat ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2009 (zur Schuldfreistellung) zum Anlass genommen, zu den Ansatz- und Bewertungsvorbehalten bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen Stellung zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung den Regelungen des BMF-Schreibens folgt. Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es um eine Schuldübernahme geht.

Track 04 | BFH-Rechtsprechung aus 2009

Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen. – So ist die Anweisung des BMF überschrieben, die wir Ihnen jetzt als Nächstes vorstellen. Hintergrund ist eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs .

Der BFH hatte im Dezember 2009 über den folgenden Fall geurteilt: Ein Betrieb war verkauft worden. Der Erwerber übernahm sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter. Es handelte sich um einen sogenannten Asset-Deal. Das Unternehmen hatte mehrere Verträge abgeschlossen, die keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten. Der Erwerber stellte den Veräußerer von der Zahlungsverpflichtung aus diesen Verträgen frei. Die verlustbehafteten Mietverträge ...