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NWB BB 9/2011 S. 260

ELENA-Verfahren wird eingestellt

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll nach Prüfung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nun „schnellstmöglich” eingestellt werden. Bisher gespeicherte Daten, z. B. zu

  • Gehalt,

  • Steuerklassen,

  • Fehlzeiten oder

  • Urlaubszeiten

werden gelöscht sowie Unternehmer bzw. Mandanten von den elektronischen Meldepflichten befreit.

Offizieller Grund für die Einstellung sei nach Angaben des Ministeriums, dass sich die benötigte elektronische Signatur nicht flächendeckend verbreitet habe und dies auch in der näheren Zukunft nicht zu erwarten sei. Allerdings will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt ein vereinfachtes und weniger bürokratisches Verfahren entwickeln und nutzen.