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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 30/11

Gesetze: TabStG § 19 RL 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1 S. 2 RL 92/12/EWG Art. 9 Abs. 1

Tabaksteuerrecht: Tabaksteuerentstehung nach § 19 TabStG

Leitsatz

1. Der Begriff "freier Verkehr" in § 19 S. 1 TabStG ist tabaksteuerrechtlich zu verstehen, wobei nach Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. c) der Richtlinie 92/12/EWG auch die unrechtmäßige Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr bewirkt.

2. Der Begriff "Empfänger" im Sinne von § 19 S. 2 TabStG ist unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 RL 92/12/EWG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass für die Steuerschuldnerschaft allein auf die Besitzerlangung abzustellen und nicht zu fragen ist, ob das Verbringen zum Zeitpunkt der Besitzerlangung bereits beendet war (vgl. )

3. Die Revision wurde zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAD-89487

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