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NWB Nr. 35 vom Seite 2960

Verhinderung von Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung

Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie

Dieter Hold

Hauptauslöser der Reformierungsbemühungen der Bundesregierung war das „System Schlecker”. Schlecker, größter Drogeriediscounter in Europa mit allein in Deutschland rund 10.500 Filialen, hat im Jahr 2010 mit einer neu entwickelten Marktstrategie für öffentliches Aufsehen gesorgt. Bestehende Drogerie-Filialen wurden geschlossen und neue Läden unter der Bezeichnung „Schlecker-XL-Markt” eröffnet. Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter in den früheren Filialen wurden beendet, gleichzeitig die Mitarbeiter überredet, neue Arbeitsverträge mit der von Schlecker gegründeten Leiharbeitsfirma Meniar abzuschließen, die die ehemaligen Stammarbeiter als Leiharbeiter wieder an Schlecker verlieh. Für sie galten dann ungünstigere Arbeitsbedingungen, denen Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zugrunde lagen. Zu diesen schlechteren Arbeitsbedingungen zählten u. a. geringerer Lohn, kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld. Notgedrungen unterschrieben die Mitarbeiter fast ausnahmslos. Schon nach wenigen Monaten wurde einzelnen Mitarbeitern von der Firma Meniar gekündigt, wegen der neu laufenden ...