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BFH 29.06.2011 IX R 63/10, NWB 35/2011 S. 2922

Einkommensteuer | Teilentgeltlichkeit bei Vermächtnis

Nach dem ist der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstands eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht.

Anmerkung:

Der BFH hat den Erwerb der der Schwester gehörenden Grundstückshälfte als vermächtnisweise Zuwendung der Schwester an die Klägerin beurteilt, die nur zur Hälfte, also zu 25 % des Gesamtwerts des Grundstücks, entgolten wurde. Dann ist aber diesen Anschaffungskosten auch nur ein Viertel des Veräußerungspreises für das Gesamtgrundstück entgegenzurechnen. Diese vergleichsweise geringe Summe entspricht den Beträgen...