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BFH 09.06.2011 VI R 36/10, NWB 35/2011 S. 2924

Lohnsteuer | Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen

Ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, übt nach dem eine Auswärtstätigkeit aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsorten hat.