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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 292

Die liechtensteinische gemeinnützige Stiftung

Voraussetzungen und Besonderheiten

Hannes Suter und Friedhelm Gruber

Die Stiftung ist das Ergebnis eines als „Stiften” bezeichneten Vorgangs, der von einem oder mehreren Stiftern ausgelöst wird und von einem Stifterwillen getragen ist. Die Stifter bekunden dabei ihren Willen zur dauerhaften Verwirklichung eines bestimmt bezeichneten Zwecks eine Stiftung zu errichten und diese mit den hierzu benötigten Mitteln und einer zweckentsprechenden Organisation auszustatten. Das Vermögen wird mithin von seinem ursprünglichen Inhaber getrennt und zu einer eigenständigen, verselbständigten Rechtsperson ausgestattet, welche im Unterschied zu Körperschaften weder Eigentümer noch Mitglieder aufweist. Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation sind also die wesentlichen Elemente einer Stiftung. Gemeinnützige Stiftungen weisen indes oftmals Mängel an Transparenz, Professionalität und Effizienz auf. Um die Mängel zu beseitigen, sind folglich spezifische Anforderungen an das Stiftungsrecht als rechtlichen Rahmen, die Foundation Governance als Kontrollsystem und an die fachliche Eignung der Organmitglieder zu stellen. Mit anderen Worten bedarf es eines liberalen Stiftungsrechts, einer effizienten und effektiven Kontrolle u...