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StuB Nr. 17 vom Seite 677

Neues zur regelmäßigen Arbeitsstätte

StB Michael Seifert, Troisdorf

Der BFH hat sich mit NWB DAAAD-89818, NWB TAAAD-89817, NWB NAAAD-89819 (Kurzinfo StuB 2011 S. 682) zur Definition einer regelmäßigen Arbeitsstätte geäußert. Auffälligerweise haben sich die Richter des VI. BFH-Senats der gerade erst selbst entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung vom (BStBl II S. 791 bzw. 798) nebst der Folgeentscheidungen nicht angeschlossen und sind zu einer Einzelfallbetrachtung zurückgekehrt. Grundsätzlich gilt danach Folgendes:

  1. Ein Arbeitnehmer kann in einem Dienstverhältnis nur eine regelmäßige Arbeitsstätte unterhalten.

  2. Ein Arbeitnehmer muss nicht an dem Ort, an dem er sich im Kalenderjahr durchschnittlich an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufhält, eine regelmäßige Arbeitsstätte begründen. Es kommt wiederum darauf an, welche Tätigkeit er am Betriebssitz nachgeht.