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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 12074/07

Gesetze: StraBEG § 7

Begriff der Tat im Sinne von § 7 Satz 1 Nr.2 StraBEG ist sachverhaltsbezogen auszulegen

Leitsatz

Der Begriff der Tat im Sinne von § 7 StraBEG betrifft nicht alle in einer unzutreffenden Steuererklärung enthaltenen untrennbaren Besteuerungsgrundlagen. Vielmehr ist der Begriff der Tat sachverhaltsbezogen auszulegen und bestimmt sich nicht wie im Falle Selbstanzeige nach § 371 AO nach Steuerart, Besteuerungszeitraum und Stpfl.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-90667

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