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EuGH  - C-301/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 49

Rechtsfrage

Es wird beantragt, festzustellen, dass das Königreich der Niederlande durch die Billigung und Aufrechterhaltung der Art. 3.60 und 3.61 der Wet inkomstenbelasting (Einkommensteuergesetz) 2001 sowie der Art. 15c und 15d der Wet Vennootschapsbelasting (Körperschaftsteuergesetz) 1969 in der heutigen Form seine Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere Art. 49 verletzt hat.

Einkommensteuer; EU; Körperschaftsteuer; Niederlande

Fundstelle(n):
UAAAD-91262

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