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BBK Nr. 1 vom Seite 13 Fach 12 Seite 6105

Sonderbilanzen - Teil E: Sanierungsbilanzen

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Begriff und Arten der Sanierung

1. Begriff der Sanierung

Unter Sanierung werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Gesundung eines sich in einer Krise befindlichen Unternehmens geeignet sind und den Fortbestand des Unternehmens sichern. Anders als bei einem Vergleich spielt ein eventueller Schuldenerlaß seitens der Gläubiger bei der Sanierung nur eine untergeordnete Rolle.

In einem Betrieb können Störungen auftreten, die zu Umsatzrückgängen, nachlassenden Gewinnen und schließlich Verlusten führen. Die Folgen sind Liquiditätsschwierigkeiten, Verschuldung und Schrumpfen des Eigenkapitals. Die Ursachen können innerbetrieblicher Natur sein oder außerhalb des Unternehmens liegen. Der Begriff der Sanierung ist in keinem Gesetz näher bestimmt. Allgemein werden unterschieden:

  • Sanierung im weiteren Sinne oder stille Sanierung durch

  • personelle Maßnahmen wie Umsetzung, Abbau oder Einstellung von Führungskräften;

  • organisatorische Maßnahmen wie Rationalisierung, Automatisierung, Verschlankung, Reorganisation;

  • sachliche Maßnahmen wie Teilschließungen, Outsourcing, Straffung oder Veränderung der Produnktpalette;

  • finanzielle ...