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BBK Nr. 4 vom Seite 155 Fach 12 Seite 6235

Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften

- IDW-Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 3*) -

I. Ausgestaltung von Altersteilzeitverhältnissen

(1)  Nach dem am in Kraft getretenen und durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten v. geänderten Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz, ATG) besteht die Möglichkeit, mit Arbeitnehmern für den Zeitraum nach Vollendung des 55. Lebensjahres Altersteilzeitverhältnisse zu vereinbaren, die von der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) über höchstens fünf Jahre finanziell gefördert werden. In einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer kann festgelegt werden, daß der Arbeitnehmer in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit i. d. R. halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt wird und neben dem entsprechend geminderten Arbeitsentgelt einen vom Arbeitgeber zu leistenden Aufstockungsbetrag erhält.

(2)  Sofern der Arbeitgeber das Teilzeitentgelt um einen Zuschuß von mindestens 20 % auf mindestens 70 % des letzten Nettoeinkommens aufstockt und zusätzlich für den Arbeitnehmer Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichtet, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 ...