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NWB Nr. 39 vom Seite 3255

Die Gefahren der Nachbesicherung von Krediten

Harald Schumm

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3292Die Nachbesicherung von Krediten spielt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und bei gleichzeitig steigenden Kapitalausstattungsanforderungen an Banken und Kreditinstitute eine wesentliche Rolle. Von einer Nachbesicherung spricht man, wenn die Sicherheitenbestellung der Darlehensausreichung zeitlich nachgelagert erfolgt und nicht sofort im Rahmen des konkreten Darlehensverhältnisses vereinbart worden ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Erfolgreiche Insolvenzanfechtung im Zwei-Personen-Verhältnis

[i]BGH: Anfechtung ist im Zwei-Personen-Verhältnis bei Kenntnis der Vermögensverhältnisse des Schuldners zulässigDer Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen klargestellt, dass im Zwei-Personen-Verhältnis (Schuldner und Gläubiger) dem Insolvenzverwalter infolge inkongruenter Deckung ein Anfechtungsrecht wegen unentgeltlicher Leistung nach § 134 InsO zusteht. Wenn der Gläubiger keinen Anspruch auf die eingeräumten Sicherungsmittel hat und die finanziellen Vermögensverhältnisse des Schuldners kennt, ist er nicht schutzwürdig und die eingeräumten Sicherungsmittel und die Beträge aus ihrer Verwertung sind an die Insolvenzmasse zu erstatten (u. a. NWB YAAAD-42078).

[i]Benachteiligungsabsicht des Schuldners und die Kenntnis des GläubigersWenn der Schuldner binnen drei ...