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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 08-09 | Umsatzsteuer: Zuordnung gemischt genutzter Grundstücke zum Unternehmensvermögen

Nur wenn ein gemischt genutztes Grundstück im Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt nachweisbar zu 100 % dem Unternehmen zugeordnet wurde, kann der Unternehmer bei einer späteren Ausweitung der unternehmerischen Nutzung die Vorsteuer zu seinen Gunsten berichtigen. Das hat jüngst das BMF klargestellt. Um Missverständnisse bei Mandanten auszuschließen, sollten Sie auf die Unterscheidung zwischen Unternehmensvermögen und Betriebsvermögen hinweisen.

Track 08 | Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Betriebsvermögen

Die Abschaffung des Seeling-Modells und damit einhergehend die Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken – diese Änderung durch das Jahressteuergesetz 2010 stieß bei der diesjährigen Steuerfachtagung auf Norderney auf besonders großes Interesse. Wie Sie wissen, ist der Vorsteuerabzug seit Jahresanfang 2011 ausgeschlossen, soweit die Eingangsleistungen nicht auf die Verwendung eines Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfallen. Bereits in der August-Ausgabe 2011 dieser Hör-CD hatten wir Ihnen das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vorgestellt.

Das BMF hat deutlich gemacht: Unternehmer kö...