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FG München Urteil v. - 14 K 498/10

Gesetze: AO § 158, AO § 162 Abs. 2 S. 2, AO § 149

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, wenn keine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt

Leitsatz

1. Im Streitfall steht die Schätzungsbefugnis des Beklagten außer Zweifel, da die Klägerin keine Steuererklärung (§§ 149 ff AO) abgegeben und über die von ihr im Jahr 2005 getätigten Umsätze überhaupt nicht Buch geführt hat.

2. Sie kann sich auch nicht dadurch entlasten, dass ihr die erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Zum Einen betreffen diese Unterlagen nur einen Teilbereich der unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin, zum Anderen muss sich die Klägerin ein Verschulden ihrer Angestellten oder Mitarbeiter zurechnen lassen und wird selbst nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe von Steuererklärungen entbunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-92576

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