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FG München Urteil v. - 14 K 1409/09

Gesetze: AO § 227, AO § 37 Abs. 1, AO § 3 Abs. 4, AO § 240, FGO § 102

Kein Erlass von Säumniszuschlägen, auch wenn später die Steuerfestsetzung geändert wird

Leitsatz

Der Gesetzgeber hat mit der ausdrücklichen Regelung in § 240 Abs. 1 S. 4 AO bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-92581

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