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BBK Nr. 2 vom Seite 77 Fach 15 Seite 1151

Neuregelungen der Einkommensteuer-Richtlinien 1999 (Teil B)

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

 

19. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer - R 86 EStR

Die Regelungen zum Abzug von Vorsteuerbeträgen sind um die Einfügung der Abs. 1a und 1b in § 15 UStG durch das StEntlG ergänzt worden. Danach wird der Vorsteuerabzug insgesamt ausgeschlossen für

  • Reisekosten des Unternehmers und seines Personals, soweit es sich um Verpflegungskosten, Übernachtungskosten oder um Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals handelt (§ 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG) und

vgl. dazu (StuB 1999 S. 1280). Diese Vorsteuern gehören ebenso wie die auf die Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG entfallenden nicht abzugsfähigen Vorsteuern zu den bei der Einkommensbesteuerung gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen. Deswegen ist insoweit § 9b EStG nicht anwendbar (vgl. auch Abschn. II. 7).

Nach § 15 Abs. 1b UStG sind die Vorsteuerbeträge, die auf Fahrzeuge entfallen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, nur zu 50 v. H. abziehbar. Der Hauptanwendungsbereich dieser Vorschrif...