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NWB Nr. 41 vom Seite 3457

Die Rücknahme der Option zur Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistungen

Immer mehr Banken optieren zur Umsatzsteuer

Thomas Carl

[i]infoCenter „Option (Verzicht auf Steuerbefreiung)” NWB XAAAB-14245 Immer mehr Kreditinstitute verzichten auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG und behandeln ihre Finanzdienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Dabei kann es vorkommen, dass die Bank trotz rechtlicher Unzulässigkeit zur Umsatzsteuer optiert hat oder die Option wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil der Bankkunde die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen für die Option und die Möglichkeiten der Rücknahme der Option dargestellt.

I. Motive für die Option zur Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistungen

[i]Finanzdienstleistungen grds. steuerfreiGrds. sind banktypische Leistungen gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG von der Umsatzsteuer befreit. Banken, die bisher nicht von der Möglichkeit der Umsatzsteuer-Option Gebrauch gemacht haben, tätigen in der Regel somit nur in einem geringen Umfang umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Bei diesen Kreditinstituten stellt die auf die Eingangsleistungen entfallende, nicht als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) einen Kostenfaktor dar.

[i]Kosteneinsparung als MotivMit der Option zur Umsatzsteuer (§ 9 Abs. 1 UStG) hat der Gesetzgeber den Kreditinstituten die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche umsatzsteuerpflichtige Ausga...