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KSR Nr. 10 vom Seite 9

Ermäßigter Steuersatz für Imbissbuden

(Zweifelhafte) Umsetzung der EuGH-Vorgaben durch den BFH

Helmut Lehr

Der BFH hat sich grundlegend zur Umsatzbesteuerung von Imbissbuden geäußert: Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlicher standardisiert zubereiteter Speisen ist eine ermäßigt zu besteuernde Nahrungsmittellieferung, wenn die Imbissbude nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestattet ist. Stellt der Budenbesitzer zusätzlich eine Bierzeltgarnitur, sollen „die gleichen Umsätze” dem Regelsteuersatz unterliegen.

Fall 1: Imbissbude mit Verzehrtheke

Im ersten Fall (V R 35/08) verkaufte der Kläger im Streitjahr 2004 auf Wochenmärkten in drei gleichen Imbisswagen insbesondere verschiedene Würste, Pommes frites und Getränke. Die Imbisswagen verfügten über eine Verkaufstheke mit Spritzschutz aus Glas und ein darunter angebrachtes umlaufendes „Brett” aus Resopal, das zum Verzehr der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden konnte. Seitlich befand sich als Fortsetzung der umlaufenden „Verzehrtheke” über der Deichsel eine herausklappbare „Zunge”. Der Bereich, in dem sich Kunden zum Verzehr aufhalten konnten, war durch ein herausklappbares Dach vor Regen geschützt. Der Kläger unterwarf die Umsätze aus dem Verkauf von Getränken dem Regelsteuersatz,...