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OFD Münster 08.09.2011 S 2177 - 193 - St 23 - 33, StuB 19/2011 S. 762

Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch Einräumung eines Erbbaurechts

Bei der Einräumung eines Erbbaurechts an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück sind folgende Fallgestaltungen denkbar:

1. Das Erbbaurecht wird vollentgeltlich bestellt
In diesem Fall bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken stärkt der Erbbauzins die Ertragslage des Betriebs und ist daher geeignet, ihn zu fördern.

2. Das Erbbaurecht wird auf Dauer unentgeltlich bestellt
Mit der Bestellung des Erbbaurechts gilt das Grundstück als steuerpflichtig entnommen. Im Hinblick auf die Ertraglosigkeit ist das belastete Grundstück auf Dauer nicht mehr geeignet, den Betrieb zu fördern.

3. Das Erbbaurecht wird teilentgeltlich bestellt
Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses aus außerbetrieblichen Gründen...