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BMF 28.09.2011 IV C 6 -S 2133 b/11/10009, BBK 20/2011 S. 958

E-Bilanz | BMF veröffentlicht endgültiges Schreiben

Am veröffentlichte das BMF das endgültige Schreiben zur E-Bilanz. Wie im Entwurf bereits enthalten, beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Unternehmen für 2012 noch Papierbilanzen versenden. Zwingend sind die Daten aber für das Wirtschaftsjahr 2013 elektronisch zu melden; die erste Datenlieferung erfolgt dann also im Jahr 2014.

Hinweis:

[i]Weitere Erleichterungen für die Unternehmen Erleichterungen bietet das Schreiben z. B. im Hinblick auf die Übermittlung von Kapitalkonten-Entwicklungen, deren Werte erst ab 2015 elektronisch zu übermitteln sind. Sonder- und Ergänzungsbilanzen können bis zum Wirtschaftsjahr 2014 in einem Freitextfeld übermittelt werden. Die parallel zum Schreiben veröffentlichte Taxonomie sieht jetzt zusätzliche Auffangpositionen vor.

Zum Thema:
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