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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 1 V 2325/11 A(E) EFG 2012 S. 120 Nr. 2

Gesetze: AO § 233a, EStG § 12 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, EStG § 52a Abs. 8, GG Art. 20 Abs. 3

Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob Erstattungszinsen nach § 233a AO im Veranlagungszeitraum 2008 aufgrund der rückwirkenden und gegenüber § 12 Nr. 3 EStG vorrangigen Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 als Einnahmen aus Kapitalvermögen erfasst werden dürfen.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 874 Nr. 14
DStZ 2011 S. 775 Nr. 21
EFG 2012 S. 120 Nr. 2
KÖSDI 2011 S. 17607 Nr. 10
Ubg 2012 S. 554 Nr. 8
YAAAD-93582

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