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FG München Beschluss v. - 8 V 3774/10 EFG 2012 S. 522 Nr. 6

Gesetze: DBA-GBA Art. 11 Abs. 5 EStG § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Überschreiben eines DBA verstößt nicht gegen Grundgesetz

Leitsatz

Die einseitig geltende Doppelbesteuerungsabkommen überschreibende Rückfallregelung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG ist nicht verfassungswidrig. Er diskriminiert nicht, sondern stellt Gleichheit erst her, indem er eine „Keinmal-Besteuerung” verhindert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 522 Nr. 6
RAAAD-93593

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