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NWB Nr. 43 vom Seite 3617

Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhungen einer GmbH

Alexander Hamminger

Das nachfolgend dargestellte Urteil des OLG Nürnberg (v. 13. 10 2010 - 12 U 1528/09) zeigt anschaulich, welche Probleme sich im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen – gerade in Zeiten krisenhafter Zuspitzung für die GmbH – auftreten können. Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt spielt sich so oder ähnlich häufig in der Praxis ab. Das „Gefährliche” an diesen Gestaltungen ist, dass die Gesellschafter und die Geschäftsführung im Regelfall davon ausgehen, dass sie alles für die rechtswirksame Umsetzung der Kapitalerhöhung Erforderliche getan haben und sich erst in der Insolvenz zeigt, dass die Einlage erneut zu leisten ist.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Sachverhalt

[i]Im Streit stand Anspruch des InsolvenzverwaltersDer Insolvenzverwalter verlangte von den Beklagten – den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts („A-GbR”) – die Zahlung eines mit Kapitalerhöhungsbeschluss vom Oktober 2000 um ca. 2 Mio. DM aufgestockten Stammkapitals der A-GmbH. Die A-GbR hatte die Geschäftsanteile an der A-GmbH im August 2000 erworben und abgetreten bekommen.

[i]GmbH in existenzieller KriseDie A-GmbH wurde im August 1995 gegründet und hatte ursprünglich ein Stammkapital von 60.00...