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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19 | Buchführung: Zuordnung eines Zweitwagens zum gewillkürten Betriebsvermögen

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob ein Steuerpflichtiger mit einer Einnahmenüberschussrechnung jährlich durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachweisen muss, dass er seinen Zweitwagen weiterhin seinem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnet.

Hat ein Freiberufler oder Gewerbetreibender, der seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, jährlich durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachzuweisen, dass er einen Zweitwagen weiterhin seinem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnet? Oder gilt dies nur bei der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen? Über diese Frage muss der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen entscheiden.

Im Streitfall war der Direktor einer technischen Hochschule neben seinem Hauptjob auf freiberuflicher Basis als Berater tätig. Von drei Fahrzeugen hatte er zwei dem gewillkürten Betriebsvermögen seiner freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet. Bei einer Betriebsprüfung konnte der BMW- und Audi-Fahrer keine Nachweise über die Nutzung der Fahrzeuge vorlegen. Eine nachträgliche Aufstellung akzeptierte das Finanzamt nicht. Zu Recht, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ...