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BFH  - VII R 6/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 46, EnergieStG § 2, EnergieStG § 25 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EnergieStG § 67 Abs 4, EnergieStG § 30, EGRL 2003/96 Art 2

Rechtsfrage

Verwendung von apothekenreinem Toluol als Heizstoff zur Verarbeitung von Titan.

Steht Toluol bei der Verwendung als Heizstoff nach seiner Beschaffenheit und seinem Verwendungszweck (§ 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG) einem Energieerzeugnis des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b oder § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG am nächsten?

Das Verfahren ist durch ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV dem EuGH (dortiges Az.: ) vorgelegt worden.

Beschaffenheit; Energiesteuer; Verheizen

Fundstelle(n):
HAAAD-93955

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