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StuB Nr. 20 vom Seite 796

Bilanzierung der Grunderwerbsteuer bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die X+Y GmbH & Co. KG betreibt ihr Unternehmen auf eigenen Grundstücken. Im Jahr 01 veräußern X und Y sämtliche GmbH- und Kommanditanteile an den Erwerber E. Als Folge dieses Gesellschafterwechsels entsteht Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG. Steuerschuldner ist die KG selbst und nicht der Neugesellschafter E (§ 13 Nr. 6 GrEStG).

Für die Ausweitung der Tätigkeit der KG werden Arrondierungsgrundstücke benötigt. Die Grundstücke hält der potenzielle Veräußerer in Form einer Grundbesitz-GmbH. Die KG erwirbt in 02 zunächst 94 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Eine höhere Beteiligung vermeidet sie im Hinblick auf die sonst entstehende Grunderwerbsteuer bewusst. Die Zusammenarbeit mit dem 6 %-Gesellschafter erweist sich jedoch im Zeitablauf als immer schwieriger. Um ausuferende Streitigkeiten zu beenden, erwirbt die KG daher in 08 die restlichen 6 %. Gem. § 1 Abs. 3 GrEStG löst diese Anteilsvereinigung Grunderwerbsteuer aus. Steuerschuldner ist der Anteilserwerber, also die KG (§ 13 Nr. 5a GrEStG).

II. Fragestellungen

Ist die beim Gesellschafterwechsel (in Periode 01) bzw. der Anteilsvereinigung (Periode 08) entstehende Grunderwerbsteuer bei der KG zu aktiveren oder sofort als Aufwand zu erfassen...