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StuB 20/2011 S. 808

Rechengrößen der Sozialversicherung 2012

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gem. der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom ).


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West
Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung
5.600 €
67.200 €
4.800 €
57.600 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung
6.900 €
82.800 €
5.900 €
70.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung
5.600 €
67.200 €
4.800 €
57.600 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.237,50 €
50.850 €
4.237,50 €
5.0850 €
Beitragsbemess...