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BFH 08.06.2011 I R 62/10, StuB 21/2011 S. 842

Verzicht der Gesellschafter-Geschäftsführer auf verfallbare Pensionsansprüche

Der Fortfall der noch nicht unverfallbaren Pensionsanwartschaften mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile durch die Gesellschafter-Geschäftsführer sowie der Aufhebung ihrer Anstellungsverträge ist bei der GmbH ertragswirksam (einkommenserhöhend) anzusetzen; das gilt sowohl dann, wenn dem Fortfall der Pensionsverpflichtungen ein Erlassvertrag i. S. eines negativen Schuldanerkenntnisses gem. § 397 BGB zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern und der GmbH zugrunde liegt, als auch dann, wenn der Fortfall der Pensionsverpflichtungen aus der Aufhebung der Anstellungsverträge vor dem Eintritt des Unbedingtwerdens der Versorgungsansprüche folgt (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 397 BGB).

Praxishinweise

Sofern der Verzicht der bisherigen Gesellschafte...