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OLG Hamm 08.06.2011 5 UF 51/10, NWB 46/2011 S. 3832

Familienrecht | Wirksamer Ehevertrag trotz Globalverzichts

Allein aus einem zwischen zwei unabhängigen und wirtschaftlich selbständigen Partnern vereinbarten Globalverzicht folgt nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrags, solange kein Verhandlungsungleichgewicht zwischen den Ehepartnern bestand. Dies gilt auch bei einem offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Vertrags- und künftigen Ehepartner. Im Streitfall waren ein selbständiger Arzt und eine Finanzbeamtin Vertragsparteien; die Frau blieb auch weiterhin berufstätig. Die vereinbarte Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sowie den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Betreuungsunterhalts (§ 1570 BGB a. F.) ließ das Gericht unbeanstandet.

Anmerkung:

In einer sog. Partnerschaftsehe, bei der die Eheschließ...