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BFH 13.07.2011 VI R 2/11, BBK 22/2011 S. 1069

Doppelte Haushaltsführung | Berücksichtigung doppelter Mieten

Mietzahlungen für eine beruflich veranlasste Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind begrenzt abzugsfähig oder durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattbar . Ein Abzug von darüber hinausgehenden Mietaufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten kann nach der BFH-Entscheidung vom möglich sein.

Im Urteilsfall zog ein Ehemann aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt in eine Wohnung mit 165 qm. Die Familie zog – wie von Anfang an geplant – zwei Monate später nach. Das Finanzamt erlaubte nur den Abzug der Miete für 60 qm bis zum Nachzug der Familie.

Der [i]Mietaufwand insgesamt als WerbungskostenBFH sah dies anders: Demnach können die Mietaufwendungen für die übrigen 105 qm beruflich veranlasste Werbungskosten sein – zeitanteilig bis zum Umzugstag. Darüber hinaus kann ein Abz...