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BBK Nr. 12 vom Seite 571 Fach 28 Seite 1233

Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG

- IDW-Prüfungsstandard IDW PS 720 -

I. Vorbemerkungen

(1)  Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft(en) den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Dies gilt auch für die Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen nach landesrechtlichen Vorschriften.

(2)  Die Vorschriften der jeweils heranzuziehenden Haushaltsordnungen sowie ggf. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sehen grundsätzlich die Verpflichtung zu einer entsprechenden Beauftragung vor. Diese hat in Form eines gesonderten Auftrags zur Erweiterung der Abschlussprüfung zu erfolgen. Wird eine derartige Auftragserteilung trotz bestehender Verpflichtungen nicht vorgenommen, so hat ...