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BFH 23.08.2011 IX R 66/10, NWB 47/2011 S. 3914

Einkommensteuer | Privates Veräußerungsgeschäft bei zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehaltenem Grundstück

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. (2) Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren.