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EuGH 10.11.2011 C-444/10, NWB 47/2011 S. 3916

Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung im Ganzen

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die Einrichtung und der Warenbestand eines Ladenlokals verkauft wird. Dies gilt laut auch für den Fall, in dem die Geschäftsräume vom Verkäufer an den Erwerber auf unbestimmte Zeit vermietet werden und der Vertrag kurzfristig gekündigt werden kann, sofern die übertragenen Sachen für die dauerhafte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Erwerbers ausreichen. Im Streitfall hatte die Klägerin die Geschäftsausstattung sowie den Warenbestand ihres Sportartikelgeschäfts an eine GmbH verkauft. Die Räumlichkeiten behielt sie in ihrem Eigentum und vermietete sie auf unbestimmte Zeit an die GmbH, wobei der Mietvertrag von jeder Partei kurzfristig gekündigt werden konnte. Wenn die Übertragun...