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BBK Nr. 8 vom Seite 377 Fach 30 Seite 869

Private Nutzung betrieblicher Telefonanschlüsse durch Unternehmer

Dipl.-Handelslehrer Oliver Zschenderlein und WP/StB Dipl.-Kfm. Thomas Mayer, Koblenz

In nahezu jeder Buchführung ist eine private Nutzung betrieblicher Telefonanschlüsse durch den oder die Unternehmer zu erfassen. Die nachfolgende Fallstudie stellt die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 dar und erörtert praktikable Lösungen aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht. Hierbei wird anhand typischer Fälle aufgezeigt, wie die Vorgehensweise in der Buchführung aussehen kann.

I. Einkommensteuer

Betrieblich veranlaßte Telefonkosten sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei der Mitbenutzung eines betrieblichen Telefonanschlusses für private Zwecke liegen in Höhe des privaten Anteils Kosten der Lebensführung (§ 12 EStG), also private Aufwendungen vor. Werden die gesamten Telefonkosten zunächst in voller Höhe als Betriebsausgaben erfaßt, so ist jeweils am Monats-, Quartals- oder Jahresende in Höhe des privaten Nutzungsanteils eine entsprechende Korrektur vorzunehmen (Kürzung der Betriebsausgaben um den privaten Nutzungsanteil). Es ist jedoch ”richtiger”, sämtliche Telefonkosten von vornherein in einen betrieblichen und einen privaten Teil aufzuspalten und nur den betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben zu erfassen.

Di...BStBl I S. 290