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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07 | Werbungskosten: Doppelter Mietaufwand bei einem gestreckten Familienumzug

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die vorübergehend wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein können. Die Aufwendungen sind in diesen Fällen nicht auf die Durchschnittsmiete einer 60-qm-Wohnung begrenzt. Allerdings ist der unbegrenzte Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt.

Eine positive Entscheidung zu Umzugskosten macht diesmal den Anfang in unserer Rubrik „Aktuelle Urteile”. Erfreulicherweise hat der Bundesfinanzhof entschieden: Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die vorübergehend wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, können der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein. Von dem Urteil profitieren Familien bei einem gestreckten Umzug.

Gestreckter Familienumzug? – Nun, das ist doch das Schöne an unserem Beruf: Immer wieder neue Wortschöpfungen. Klären Sie uns bitte auf: Was hat es damit auf sich – mit einem gestreckten Umzug?

In der Praxis kommt ein solch gestreckter Familienumzug durchaus häufig vor. Sehen wir uns einmal einen typischen Fall an: Ein Mana...