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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 14-17 | Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer, Kapitalanleger und Vermieter

Vier Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 stellen wir Ihnen im Detail vor:

  1. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a EStG),

  2. die vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG),

  3. den Verzicht auf die Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der zumutbaren Belastung und

  4. des Höchstbetrags für den Spendenabzug (§ 2 Abs. 5b EStG) und 4. die neuen Regeln bei verbilligter Wohnraumüberlassung (§ 21 Abs. 2 EStG).

Track 14 | Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a EStG)

Auf vier Neuerungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gehen wir in den nächsten Minuten etwas genauer ein: die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags – bereits für das Jahr 2011 –, die vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale ab 2012 und den Verzicht auf die Einbeziehung von Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben, zum einen bei der Berechnung der zumutbaren Belastung und zum anderen bei der Ermittlung des Höchstbetrags für den Spendenabzug. Diese – für Kapitalanleger bedeutsame – Änderung ist ab dem nächsten Jahr zu beachten. Das gilt auch für die vierte Änderung, die neuen Spielregeln bei der verbilligten Vermietung einer Immobilie ...