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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 23 | Fortbildung: Aufwendungen für den Besuch der Computermesse CeBIT als Werbungskosten

Nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz kann ein Bankbetriebswirt die Aufwendungen für den Besuch der Computermesse CeBIT nicht als Werbungskosten absetzen. Die CeBIT befriedige nämlich auch ein allgemeines Informations- und ein berufliches Fortbildungsinteresse an moderner EDV-Technik. Es spricht einiges dafür, dass der BFH das im Revisionsverfahren anders beurteilen wird.

Ein Bankbetriebswirt kann seine Aufwendungen für den Besuch der Computermesse CeBIT nicht absetzen. – Nun, diese Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hat gute Chancen, von Finanzbeamten oft zitiert zu werden. Da ist es wichtig zu wissen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und einiges dafür spricht, dass der Bundesfinanzhof großzügiger sein wird und die Aufwendungen ganz – oder zumindest anteilig – als Werbungskosten ansieht.

Im Streitfall hatte ein angestellter Bankbetriebswirt die CeBIT in Hannover besucht. Er trug vor, dass er vorrangig Firmenkunden im Bereich der Warenkreditsicherung betreue. Deshalb habe er sich auf der CeBIT über Software-Lösungen für das Risiko- und Debitorenmanagement informiert. Das FG Rheinland-Pfalz berücksichtigte die Rei...