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BMF 18.11.2011 IV C 5 - S 2363/09/10004, NWB 48/2011 S. 3998

Lohnsteuer | ELStAM: Informationsunterlagen für Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug ab 2012

Das BMF hat mit Schreiben an die Verbände v. auf ein Informationsschreiben für Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug ab 2012 hingewiesen. Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Dieses Verfahren wird frühestens im Kalenderjahr 2012 starten. Die Eintragungen auf der letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 gelten daher bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer, wie bisher, dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss der Arbeitnehmer nichts vera...