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Oberste FinBeh der Länder 04.11.2011 , NWB 48/2011 S. 3998

Abgabenordnung | Abgabefristen für Steuererklärungen

Die Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2010 wurden mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. erneut bekannt gegeben. Die nun veröffentlichen Erlasse treten an die Stelle der Erlasse v. (BStBl 2011 I S. 44; vgl. NWB-EN in NWB 2/2011 S. 102). Änderungen zum Erlass v. ergeben sich bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Hier tritt bezüglich der Fristverlängerung an die Stelle des der 31. 5. 2012 (im Erlass v. : ). Im Fall begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum bzw. bei Steuerpflichtigen, die den [i]infoCenter „Verspätungszuschlag” NWB SAAAA-41723 Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ...