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BFH  - VIII R 41/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 1, GewStG § 11 Abs 1 Satz 3 Nr 1

Rechtsfrage

1. Tritt bei einer im Bereich des Webdesigns in der Hauptsache freiberuflich tätigen Werbeagentur die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein, wenn der Anteil der von ihr erzielten Provisionseinnahmen aus der Vermittlung von Druckaufträgen zu einem gewerblichen Anteil in Höhe von 4,18% bzw. 4,91% der Gesamtumsätze führt?

2. Kann die gewerbesteuerrechtliche Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als Orientierung für die Bildung einer Geringfügigkeitsgrenze zur Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften dienen?

Abfärbetheorie; Abgrenzung; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Freiberufliche Einkünfte; Geringfügigkeit; Gewerbesteuerpflicht

Fundstelle(n):
CAAAD-96352

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